Ein Motorroller bietet Freiheit und Flexibilität im Alltag. Doch welche Klasse passt zu deiner Fahrerlaubnis? In diesem kompakten Ratgeber erfährst du, welches Modell du mit deinem Führerschein in Deutschland steuern darfst.
Der schnelle Überblick: Roller-Klassen und Führerscheine
In Deutschland entscheiden Hubraum (ccm), Leistung (kW) und die Anzahl der Räder darüber, welches Fahrzeug du fahren darfst:
| Roller-Klasse (Beispiel-Modelle) |
Benötigter Führerschein | Voraussetzungen & Besonderheiten |
| 50 ccm (z. B. Vespa Primavera 50) Max. 45 km/h |
Klasse AM (Im Autoführerschein B enthalten) |
• Mindestalter: 15 Jahre • Ideal für die Stadt |
| 125 ccm (z. B. Vespa GTS 125) Max. 11 kW (15 PS) |
Klasse A1, B196 oder Klasse 3 (vor 01.04.1980) | • A1 ab 16 Jahren • B196: Pkw-Erweiterung ohne Fahrprüfung |
| Dreirad-Roller (z. B. Piaggio MP3) Über 15 kW möglich |
Klasse B (Pkw-Führerschein) | • Sonderregelung L5e • Ab 21 Jahren bei über 15 kW Leistung |
| Große Hubräume (z. B. Vespa GTS 300) Über 11 kW (Zweirad) |
Klasse A2 oder Klasse A | • A2 ab 18 Jahren (max. 35 kW) • A ab 24 Jahren (Direkteinstieg) |
Die Klassen im Detail
- Die 50er-Klasse (Klasse AM / B)
Mit dem normalen Autoführerschein (Klasse B) darfst du sofort auf einen 50 ccm Roller steigen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h. Der reine AM-Führerschein ist ab 15 Jahren möglich.
- Die 125er-Klasse (A1, B196 oder Alt-Führerschein)
Für die beliebte 125ccm-Klasse (bis 11 kW / 15 PS) gibt es für Autofahrer eine Abkürzung: die Schlüsselzahl B196.
– Bedingung: Mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre Besitz der Klasse B.
– Vorteil: Du absolvierst nur Fahrstunden in der Fahrschule – ohne Prüfung. Gilt jedoch nur in Deutschland.
– Ausnahme: Hast du den Autoführerschein (Klasse 3) vor dem 01.04.1980 gemacht, darfst du 125er automatisch fahren. - Das Schlupfloch: Dreirad-Roller mit Klasse B (z. B. Piaggio MP3)
Große Dreirad-Roller nutzen eine rechtliche Sonderregelung (Klasse L5e). Sie gelten als mehrspurige Fahrzeuge und dürfen mit dem Autoführerschein gefahren werden – selbst mit viel PS und Hubraum.
– Führerschein vor 19.01.2013: Uneingeschränkt fahrbar.
– Führerschein ab 19.01.2013: Modelle über 15 kW (20 PS) dürfen erst ab 21 Jahren und nur innerhalb Deutschlands gefahren werden. - Große Hubräume auf zwei Rädern (Klasse A2 / A)
Für echte Motorrad-Modelle auf zwei Rädern mit über 125 ccm reicht der Autoführerschein nicht mehr. Hier benötigst du den Motorradführerschein A2 (ab 18 Jahren, max. 48 PS) oder den offenen Schein der Klasse A (Direkteinstieg ab 24 Jahren).
Fazit
- Für die Stadt genügt der Autoführerschein für ein 50er-Modell.
- Wer ohne Motorradprüfung schneller auf zwei Rädern unterwegs sein will, wählt die B196-Erweiterung. Auf Wunsch gibt es bei uns Komplettangebote aus Fahrzeug + Führerschein bei einer unserer Partner-Fahrschule. Und natürlich die passenden Fahrzeuge!
- Für maximale Power ohne Motorradführerschein ist ein Dreirad-Roller die perfekte Wahl.

